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   OLG Köln, 11.04.1991 - 16 Wx 43/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4494
OLG Köln, 11.04.1991 - 16 Wx 43/91 (https://dejure.org/1991,4494)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.1991 - 16 Wx 43/91 (https://dejure.org/1991,4494)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 1991 - 16 Wx 43/91 (https://dejure.org/1991,4494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefährdung; Kindeswohl; Sorgerecht; Mißbrauch; Entziehen; Schulausbildung; Berufsausbildung; Ruhen elterlicher Gewalt; Maßnahme; Aufhebung; Voraussetzung; Briefwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1666, § 1674

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1093
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.1991 - 16 Wx 43/91
    angehören (BGHZ 60, 68, 72).

    Dabei wird durch das Minderjährigen-Schutzabkommen, soweit es eingreift, die Kollisionsnorm des Art. 19 EG8G8, wonach sich die zwischen einem ehelichen Kind und seinen Eltern maßgeblichen Rechtsverhältnisse nach dem Heimatrecht des Vaters bestimmen, verdrängt (8GH NJW 1973, 417).

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

    Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils

    Nur dann, wenn der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen kann, sei es infolge langfristiger Inhaftierung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1038) oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258), sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluß auf die Ausübung des Sorgerechts (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal DAVorm 1993, 1237), ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 18 UF 274/11

    Amtsvormundschaft des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

    Demgegenüber ist anerkannt, dass ein Auslandsaufenthalt mit schwierigen Verkehrsverbindungen und / oder politischen Verhältnissen ein tatsächliches Ausübungshindernis darstellt (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 237; Palandt/Diederichsen , a.a.O., § 1674 Rz. 1).
  • OLG Hamm, 10.08.2015 - 4 UF 117/15

    Voraussetzungen des Ruhens der elterlichen Sorge der im Ausland aufhältlichen

    Eine lediglich theoretische Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Dritte (Bruder des Jugendlichen) reicht nicht aus, den ständig gebotenen Einfluss auszuüben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.4.1991 - 16 Wx 43/91 - FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal, Beschluss vom 25.10.1993 - 1 T 316/93 - DAVorm 1993, 1237).
  • OLG Hamm, 20.07.2015 - 4 UF 117/15

    Voraussetzungen des Ruhens der elterlichen Sorge der im Ausland aufhältlichen

    Eine lediglich theoretische Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Dritte (Bruder des Jugendlichen) reicht nicht aus, den ständig gebotenen Einfluss auszuüben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.4.1991 - 16 Wx 43/91 - FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal, Beschluss vom 25.10.1993 - 1 T 316/93 - DAVorm 1993, 1237).
  • OLG Hamm, 30.05.2023 - 7 UF 67/23
    Nur dann, wenn der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen kann, sei es infolge langfristiger Inhaftierung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1038) oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258), sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal DAVorm 1993, 1237), ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen.".
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